Zum Hauptinhalt springen

Gemeinschaftsgräber

Partneranlage für Ehepaare und Lebensgemeinschaften



Die Partneranlage für Ehepaare und Lebensgemeinschaften ist ein Urnengemeinschaftsgrabfeld mit Namensnennung an einer Stele je Ehepaar und dem dazugehörigen Platz zur Blumenablage.

Merkmale

• das Nutzungsrecht wird pro Urne für die Dauer von 20 Jahren vergeben
• Beisetzung von zwei Urnen möglich
• die Lage wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben
• nach Beisetzung der zweiten Urne nicht verlängerbar, eine Wiederbelegung ist nicht möglich
• Pflege und Bepflanzung erfolgt durch die Dauergrabpflege / Friedhofsverwaltung
• Lage: separate Wandstellen in der II. Abteilung

Einheitlich gestaltete Reihengräber (1er)



Die einheitlich gestalteten Reihengräber sind mit separaten Liegesteinen und einer Steckvase zur Blumenablage versehen. Es erfolgt eine einfache bodendeckende Bepflanzung. Die Grabstellen sind durch eine Natursteinkante bodenbündig abgegrenzt.

Merkmale

• das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren vergeben
• nicht verlängerbar, eine Wiederbelegung ist nicht möglich
• die Lage wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben
• Beisetzung von nur einer Urne möglich
• Pflege und Bepflanzung erfolgt durch die Dauergrabpflege
• Lage: II. Abteilung

Einheitlich gestaltete Reihengräber (4er)



Die einheitlich gestalteten Reihengräber gibt es auch in Form von 4er-Stellen. Diese sind mit unterschiedlich gestalteten Steinstelen mit Einzelnamensnennung und einer Steckvase zur Blumenablage versehen. Die Bepflanzung wird durch die Dauergrabpflegegesellschaft an das jeweilige Grabmal angepasst

Merkmale

• das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren vergeben
• nicht verlängerbar, eine Wiederbelegung ist nicht möglich
• die Lage wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben
• Beisetzung von nur einer Urne möglich
• Pflege und Bepflanzung erfolgt durch die Dauergrabpflege
• Lage: II. Abteilung

Urnengemeinschaftsgrabfeld



Im Urnengemeinschaftsgrabfeld erfolgt die Namensnennung an zentralen Stelen (Stein oder Holz). Die Bestattung findet im vorderen Teil statt, welcher durch Rindendekor gekennzeichnet ist und gleichzeitig zur Blumenablage genutzt werden kann. Der Bestattungsplatz ist nicht unmittelbar ersichtlich.

Merkmale

• das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren vergeben
• die Lage wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben
• nicht verlängerbar, eine Wiederbelegung ist nicht möglich
• Beisetzung von nur einer Urne möglich
• Pflege und Bepflanzung erfolgt durch die Dauergrabpflege
• Lage: II. Abteilung links

Sarggemeinschaftsgräber



Die Sarggemeinschaftsgräber verfügen über separate Liegesteine und eine bodendeckende Begrünung. Die Einzelgräber sind jeweils bodenbündig eingefasst.

Merkmale

• das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren vergeben
• nicht verlängerbar, eine Wiederbelegung ist nicht möglich
• die Lage wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben
• Beisetzung von nur einem Sarg möglich
• Pflege und Bepflanzung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
• Lage: separate Wandstellen in der I. und III. Abteilung

Gemeinschaftsgrabfeld Baumbestattung



Im Gemeinschaftsgrabfeld Baumbestattung gibt es je Baum 15 Bestattungsplätze mit separaten Liegesteinen. Die Baumscheiben sind ansprechend bodendeckend bepflanzt.

Merkmale

• das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren vergeben
• nicht verlängerbar, eine Wiederbelegung ist nicht möglich
• die Lage wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben
• Beisetzung von nur einer Urne möglich
• Pflege und Bepflanzung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
• Lage: II. und III. Abteilung

Schmetterlingsanlage



Diese Grab- und Gedenkstätte ist gedacht für die geliebten Kinder, die verloren gingen, noch bevor sie zu uns ins Leben kamen. Sie als Trauernde haben dort die Möglichkeit, das Grabmal der Anlage mit einem kunstvoll gestalteten Schmetterling zu versehen, eine Kerze aufzustellen und auf einer Bank zu verweilen. Die Gedenkstätte steht allen Menschen offen, die solch einen Verlust erlitten haben. Die Ruhezeit beträgt in dieser Anlage 10 Jahre.