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Bestattungsformen

Wahlgrabstätten

... sind Gräber, deren Lage zusammen mit dem Nutzungsberechtigten festgelegt wird. In einer Wahlgrabstätte können zwei Urnen bestattet werden. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ist verlängerbar. Besonders für Ehepaare ist diese Grabart interessant, da hier beide in einer Grabstätte beigesetzt werden können. Es besteht je nach Grabfeld die Möglichkeit zwischen verschiedensten Einfassungen zu wählen. Bei dieser Grabart entscheidet der Nutzer selbst über Form und Art des Grabmals, wobei es nicht zwingend notwendig ist ein Grabmal zu stellen.

Reihengräber

... sind Einzelgräber, die der Reihe nach vergeben werden und in denen nur jeweils eine Bestattung erfolgt. Das Nutzungsrecht ist auf 20 Jahre begrenzt und nicht verlängerbar

In Gemeinschaftsgräbern

... besteht die Möglichkeit der Beisetzung einer Urne. Von den Gärtnern der Dauergrabpflegegesellschaft oder den Mitarbeitern des Friedhofes erfolgt eine ansprechende bodendeckende Begrünung und die laufende Unterhaltung der Grabanlage auf Dauer der gesetzlich festgelegten Ruhezeit (20 Jahre). Die Gebühr für die Bestattung in einer solchen Grabanlage wird einmalig und im Voraus erhoben. Diese beinhaltet die Pflegekosten, die Friedhofsgebühren und das jeweilige Grabmal.

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